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Nachrichten aus der Pflege | 9. August 2016

Betrug, Massenhaft?

2011, 2012, 2016: Betrügerisches Vorgehen in der ambulanten Pflege erreicht Titelseiten und Hauptnachrichtensendungen. Wenn es um genaue Zahlen geht, wird es schnell still. Auch „Qualitätsjournalismus“ hält sich dann zurück. Nach den 2011 gemeldeten Vorfällen ist bis heute von Verurteilungen nichts zu lesen. Trotzdem werden auch 2016 wieder „alle Anbieter öffentlich unter Generalverdacht“ gestellt.

Im Frühjahr rauschte es im Blätterwald: ambulante Pflegedienste in Deutschland betrügen systematisch. Schlagzeilenträchtig erreichte der vermutete Schaden Milliardenhöhe. Selbst in der Süddeutschen Zeitung (16. April 2016) ist nichts dazu zu finden, mit welcher Rechenoperation die Milliardenhürde erklommen wurde.
Wir machen mal eine „Milchmädchenrechnung“ auf: Für manche Einsätze der ambulanten Pflege können entsprechend der Vorgaben von gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen knapp 5 € in Rechnung gestellt werden. Von durchschnittlich 15 € pro Einsatz auszugehen erscheint also schon hoch gegriffen. Wenn ich 1.000.000.000 durch 15 teile komme ich auf über 66.000.000 Einsätze, bei denen betrogen worden sein müsste. In Deutschland sind 10.000 bis 12.000 Pflegedienste aktiv ... das passt nicht zusammen.

Ja, Betrug gibt es. In der Pflege und anderswo. Im Juli 2016 ist zu erfahren, dass in Berlin 43 Strafanzeigen wegen möglicher betrügerischer Abrechungen gestellt wurden. Auf Anzeigen folgen Ermittlungen. Daraus folgt in manchen Fällen die Anklageerhebung vor Gericht. Im Juli liefen sieben Klagen vor berliner Gerichten, meldet die Berliner Zeitung. Das kann kaum als Massenphänomen bezeichnet werden.

Der Berufsverband Pflegeberufe schrieb zu ähnlichen Meldungen im Jahr 2011: „Auch wenn für kriminelles Handeln die Null-Toleranz-Grenze gilt, bringt die vorschnelle Bezifferung eines geschätzten Millionenschadens alle Anbieter öffentlich unter Generalverdacht.“

Wie läuft das mit den Betrügereien? Pflegedienste suchen Menschen, die eigentlich keine Pflege brauchen. Die täuschten bei der Begutachtung durch den MDK Hilfebedüftigkeit vor. Bei genehmigter Pflegestufe rechnet der Pflegedienst Leistungen ab, die nie erbracht wurden und zahlt einen Teil der Einnahmen an die Komplizen.
Aus Bayern wird von einem Trick berichtet, um Kontrollen zu vermeiden. Die Pflegedienste lassen sich bei Beginn des Vertrags Datenschutzerklärungen unterschreiben: „Hiermit widerspreche ich der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten inklusive meiner Telefonnummer an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zur Verwendung bei ihrer Qualitätsprüfung.“ Vorgehensweise und Effekte dieses Vorgehens werden im Zeitungsartikel ausführlich beschrieben. Aber ist das ein Millionenbetrug? Im Artikel der SZ vom 3. August 2016 ist auch die Information zu finden: „In Bayern werden ... etwa ein Dutzend ambulante Pflegedienste“ mit solchen Datenschutzerklärungen in Verbindung gebracht.

Abrechnungsbetrug: eine unendliche Geschichte unser Beitrag vom 22. Dezember 2017.
Betrug. Massenhaft? unser Beitrag vom 31. Mai 2017.
Wie Pflegedienste Qualitätskontrollen verhindern, Artikel in der SZ vom 3. August 2016.
Betrugsverdacht – Bezirke stellen 43 Anzeigen gegen Pflegefirmen, Artikel in der Berliner Zeitung vom 20. Juli 2016.
Abrechnungsbetrug – Großrazzia bei Pflegedienst in Spandau und im Havelland, Artikel in der Berliner Zeitung vom 21. April 2016.
BKA ermittelt wegen Milliardenbetrugs bei Pflegediensten , Artikel in der SZ vom 16. April 2016.
Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege?, unser Beitrag vom 5. März 2012.
DBfK zu Abrechnungsbetrug in Berlin, über eine Pressemeldung des DBfK vom 8. September 2011.

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Letzte Aktualisierung: 20.01.2018