Stichwort | Verhinderungspflege
Wer pflegebedürftig ist und zu Hause lebt, ist in der Regel darauf angewiesen, dass Angehörige oder Freunde helfen. Fallen diese Pflegepersonen aus, kann es schwierig werden: das Duschen findet nicht mehr statt, der Kühlschrank leert sich und niemand sieht im Briefkasten nach.
Ist die Pflegeperson im Urlaub oder selbst krank oder ... kann die Pflegekasse nachgewiesene Kosten für einen Ersatz übernehmen. Voraussetzungen sind, dass die Pflegebedürftigen bereits sechs Monate lang zu Hause gepflegt wurden und mindestens Pflegegrad 2 anerkannt wurde.
Pro Kalenderjahr besteht ein Gesamtanspruch auf Verhinderungspflege für längstens sechs Wochen. Hierfür erstattet die Pflegekasse ab 2025 bis zu 1685€ (bislang 1612€; VZ, 2024a). Auch hier hat der Gesetzgeber eine Ausnahme beschlossen, falls die Verhinderungspflege von Zugehörigen übernommen wird, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind oder in häuslicher Gemeinschaft mit den Pflegebedürftigen leben. Dann ist der jähliche Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege auf den 1,5-fachen Betrag den Pflegegelds des jeweiligen Pflegegrads beschränkt. (BMG, 2020a, Seite 15; BMG, 2023c, Seite 23; BMG, 2024a)
Die Leistungen können durch noch nicht genutzten Anspruch auf Kurzzeitpflege erhöht werden. (DAlzG, 2020b | BMG, 2020a, Seite 16)
„Während einer Verhinderungspflege wird für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen jährlich die Hälfte“ des Pflegegelds gezahlt. (BMG, 2020a, Seite 9)
Pflegepersonen können nicht nur ganze Tage, sondern auch stundenweise verhindert sein. Dabei kommen sofort Arztbesuche in den Sinn. Viele Pflegepersonen stehen 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche unter ständiger Anspannung. Deshalb brauchen sie Auszeiten: das kann ein Abend mit Freund*innen, ein Friseurbesuch oder zum Beipsiel die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe sein. Für solche Anlässe kann Verhinderungspflege stundenweise abgerechnet werden. Dann fällt die Begrenzung auf Tage weg. Das Pflegeggeld wird ungemindert weiter gezahlt.
Die Kosten für die „Vertretungspflege“ von einem professionellen Pflegedienst können bis zur maximalen Höhe der Verhinderungspflege erstattet werden. Übernehmen Angehörige die Vertretung, könnten spezielle Regelungen greifen, die in § 39 (3) SGB XI ⇗ bestimmt werden.
Es ist möglich auch mit den Pflegebedürftigen in den Urlaub zu fahren und dort Unterstützung aus dem Budget der Verhinderungspflege zu finanzieren (MoMa, 2018).
Pflegestützpunkte können Ihnen helfen. Lassen Sie sich beraten!
In den letzten Jahren haben wir immer wieder gehört, dass Pflegekassen bürokratische Hürden zur Abrechnung der Leistungen der Verhinderungspflege errichten. Um Probleme zu vermeiden, kann es hilfreich sein, sich vorher bei der Pflegekasse zu erkundigen. Das Gesundheitsministerium (BMG, 2024a) schreibt, dass mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) „grundlegende Vereinfachungen für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2" umgesetzt würden.
Im November 2017 weist Ulrike Mascher (VdK) darauf hin, dass mit der Einführung der Pflegegrade die Ansprüche auf Leistungen zwar erweitert wurden, es sei aber an vielen Orten nicht möglich Anbieter für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Hauswirtschaft oder Betreuung zu finden. (Pokraka, 2017)
⇗ Im Februar 2023 wird in der 110. Episode des Übergabe Podcast grundsätzlich über die Verhinderungspflege informiert.
⇗ VdK-TV: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ⇗, (2017)
⇗ Pflegeleistungen zum Nachschlagen , Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit. Ab Seite 23 geht es um die Verhinderungspflege.
Quellen:
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2020a: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Broschüre)
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2023c: Pflegeleistungen zum Nachschlagen
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2024a: Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung)
– Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), 2020b: Informationsblatt 8 | Die Pflegeversicherung ⇗
– Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, 2017, Seite 19
– MoMa (Morgenmagazin), 2018
– Pokraka, Daniel (2017)
– Übergabe Podcast: „Ich kann heute nicht“ – alles rund um Verhinderungspflege, 110. Episode des Übergabe Podcast
- VdK-TV: Pflegeleistungen: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ⇗, Episode vom 6. März 2017 (Link geprüft am 20. Februar 2023)
– Verbraucherzentrale (VZ), 2024a: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick
[ausführliche Quellenangaben]