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Stichwort | Alten–/Seniorenheim

Im Altenheim ist rund um die Uhr professionelles Pflegepersonal erreichbar. Es ist meist erheblich einfacher ärztliche Hausbesuche zu organisieren und zum Beispiel Ergo– oder Physiotherapie sind oft ohnehin mindestens wöchentlich im Haus. Für viele Menschen die hochgradig pflegebedürftig sind, ist das ein wichtiges Angebot.

Ob ein Umzug ins Alten– oder Seniorenheim ansteht, wird oft erst dann gefragt, wenn Unfall oder akute Erkrankung einen Krankenhausaufenthalt nötig gemacht haben. Ist absehbar, dass in der eigenen Wohnung der nächtliche Hilfebedarf immer weiter steigt, die Angehörigen überfordert sind oder immer häufiger Hausnotruf und Notarzt in Anspruch genommen werden müssen? Auch dann sollte überlegt werden, ob die stationäre Versorgung sinnvoll sein könnte.
In der Fernsehsendung WISO (ZDF) gibt es allgemeine Tipps: Wohnen im Alter: Welche Wohnform ist die richtige? ⇗ (17. Juni 2019) ... Manchmal ist ein Umzug eine wirklich gute Idee.
Wer im Altenheim lebt, muss einen Eigenanteil zahlen. Das sind 2019 durchschnittlich 1891€ pro Monat. Darin enthalten ist der „einrichtungseinheitliche, pflegebedingte Eigenanteil“ von durchschnittlich etwa 600€ pro Monat. Die Frankfurter Rundschau titelt 2023: „Armutsfalle Pflegeheim“.
Vom hessischen „Amt für Versorgung und Soziales“ (Heimaufsicht) kommt der Hinweis: Regelleistungen, die jeden Monat zu bezahlen sind, würden in manchen Häusern als kostenpflichtige Zusatzleistungen in Rechnung gestellt (test, 2018b).

Der seit Jahrzehnten immer schmerzlichere Fachkräftemangel in der Pflege wirkt sich auch in den Altenheimen aus. Seit 2020 wird in den Medien zunehmend oft davon berichtet, dass Pflegebetten leer bleiben oder sogar Häuser geschlossen werden müssen, weil Stellen nicht besetzt werden können. Folglich müssen Pflegebedürftige abgewiesen werden. (BR, 2023a)

Entscheidungen am Lebensende

Manche Pflegebedürftige können in den letzten Tagen ihres Lebens nicht mehr selbst (mit–)entscheiden, welche medizinischen und pflegerischen Massnahmen sie möchten – und welche nicht. Viele Alten- und Senioreneinrichtungen bieten Unterstützung bei der „Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ an. (Das wird nach § 132g SGB V ⇗ durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert.) Ein solcher Beratungsprozess umfasst Beratungsgespräche, Fallbesprechungen und die Dokumentation des Beratungsprozesses einschließlich der schriftlichen Willensäußerung der Pflegebedürftigen. Auf Wunsch oder mit Zustimmung der Versicherten Betreuerin, Angehörige und behandelnde Ärztin in den Beratungsprozess einbezogen werden. (BAGFW, 2018, Seite 10)
Mit solche Fragen setzt sich die Seelsorge der Kirchen seit Jahrhunderten auseinander. Die aktuelle Handrichung dazu ist die Broschüre Christliche Patientenvorsorge. darin werden die wichtigsten Fragen angesprochen, weit über juristische und medizinische Themen hinaus. Egal welcher Relegion Sie anhängen oder ob Sie ganz ohne Gott auskommen: „Das Formular und die erläuternde Handreichung sollen dabei helfen, sich mit dem Sterben und den eigenen Wünschen für den Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung zu befassen – und diese Wünsche verbindlich und wirksam festzuhalten.“
Broschüre Christliche Patientenvorsorge ⇗ bestellen oder herunter laden.
Wenn es darum geht, ob „die Maschinen abgestellt werden“ sollen, ob noch eine Krankenhauseinweisung mit Intensivmedizin sinnvoll ist ... oder nicht, ist es besonders schwierig, zu entscheiden. Manchmal können sich Angehörige und Gesundheitsprofis auch nicht einig werden. 2017 wird von einer Initiative der Landesärztekammer Hessen berichtet. (FAZ, 2017b) Der Verein für ambulante Ethikberatung ⇗ bietet den Menschen, die in Hessen wohnen, an die Beteiligten an einen Tisch zu hohlen. Dann soll in Ruhe über den Willen der Sterbenden gesprochen werden.

Elternunterhalt

Eltern müssen für den Lebensunterhalt ihrer kleinen Kinder sorgen. Diese Verpflichtung wird mit zunehmendem Alter schwächer ... und ist eine (fast) unumstrittene Selbstverständlichkeit. Viele wissen nicht, dass die Unterhaltspflicht auch in die andere Richtung besteht: Kinder müssen für den Lebensunterhalt ihrer Eltern sorgen. Das kann besonders dann belastend werden, wenn nach einem Umzug in ein Altenheim, der Eigenanteil, den Pflegebedürftige zu zahlen jaben, Monat für Monat mit knapp 2000€ zu Buche schlägt. Dazu hat der mdr ⇗ eine Beispielrechnung veröffentlicht:
Von 3000€ „bereinigtem“ Nettoeinkommen sind Unterhaltsverpflichtungen (zum Beispiel für eigene Kinder) abzuziehen. Das könnten für ein elf-jähriges Kinder 365€ sein. Dann gibt es einen „Selbstbehalt“. Das ist eine Pauschale, um den Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen abzudecken. Das könnten 1800€ sein.
3000€-(365€+1800€)=835€
Davon seien 50%, also 417,50€ als Elternunterhalt anzusetzen. Aufwendungen der Unterhaltspflichtigen für die eigene Altersvorsorge können die Unterhaltszahlungen mindern. (mdr, 2019b) Auf dieser Grundlage lässt sich erahnen, in welcher Größenordnung sich Elternunterhalt abspielt.
Im November 2019 hat der Bundestag beschlossen: Der „Kostenanteil für Eltern über 18-jähriger Pflegebedürftiger ... wird nur noch für Menschen fällig, die ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro haben. Alle, die weniger verdienen, müssen künftig nicht mehr für die Unterbringung und Pflege ihrer Angehörigen zahlen. (SPD, 2019) Diese Regelung gilt seit Anfang 2020 (test, 2020a). (Bericht über die Debatte auf www.bundestag.de)

Weitere Tipps

Tipp: Ausweispflicht
In Deutschland besteht die Pflicht einen gültigen Ausweis zu haben. Wer pflegebedürftig ist, selten und nur mit Hilfe aus dem Haus kommt, ist kaum in der Lage, den Personalausweis pünktlich verlängern zu lassen. Das kann bei Banken, Krankenhäusern und Behörden zu Schwierigkeiten führen. Beim VdK gibt's einige Hinweise ⇗ zu diesem Problem ... Es sei auch möglich, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. (VdK, 2020b)


Quellen:
– BAGFW (2018): Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase pdf Logo
– Bayerischer Rundfunk, 2023a: Personalnot in der Pflege: "Wir haben ein massives Problem"
– FR (Frankfurter Rundschau), 2023a: Armutsfalle Pflegeheim
– Stiftung Warentest, 2018b: Einblick unerwünscht – Pflegeheim-Verträge im Check ⇗
– test, 2020a: Eltern im Pflegeheim Wann Kinder jetzt noch zahlen müssen ⇗ (13. Februar 2020)
[ausführliche Quellenangaben]

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Letzte Aktualisierung: 22.12.2023