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Stichwort | Umbaumaßnahmen

Alle, denen mindestens Pflegegrad 1 zugestanden wurde, haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei Umbaumaßnahmen. Das ist im §40 (4) SGB XI ⇗ geregelt. Wichtig: Grundsätzlich muss der Antrag von der Pflegekasse genehmigt werden, bevor die Maßnahme durchgeführt wird.
Mit dieser Förderung sollen Menschen dabei unterstützt werden länger in ihren Wohnungen zu leben, es soll Pflegebedüftigkeit vorgebeugt und Erleichterungen für pflegende Angehörige finanziert werden. Beispiele:
Sturzgefahr durch Griffe und Handläufe mindern,
Badumbauten, die kraftzehrende Hilfen beim klettern aus einer Badewanne überflüssig machen,
Treppenlifter können es möglich machen ohne personelle Hilfe die Etage zu wechseln.
Es wird von „Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen“ geschrieben. Dabei geht es in der Regel um fest eingebaute Gerätschaften. Zum Beispiel: ein zweiter Handlauf im Treppenhaus, Einbau einer höheren Toilette, absenken der Schwelle zum Balkon, Einbau einer Türgegensprechanlage, die über das schnurlose Telefon bedient werden kann ...
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen betreibt die Plattform: www.sicheres-pflegen-zuhause.de. Niemand benötigt auch nur die Hälfte dieser vielen Gerätschaften. Aber vielleicht kommen Sie beim Stöbern auf diesen Seiten genau auf die Idee, die Ihnen hilft.
Im Sozialgesetzbuch XI ist nicht zu lesen, dass nur einmalig zum Beispiel ein Badumbau finanziert würde. Auch nichts davon, dass nach einer finanzierten Maßnahme eine gewisse Zeit zu vergehen habe, bis der nächste Antrag genehmigt werden dürfe.

Wenn Sie sich den organisatorischen Aufwand eines Umzugs vor Augen führen, wird sofort klar, dass die Formulierung „Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen“ weite Entscheidungsspielräume bei den Pflegekassen erlaubt.
Es gibt Berichte, dass, wenn ein Umzug durchgeführt wird, um Alltag und Pflege zu erleichtern, Umzugskosten (zum Beispiel eine Firma die Mobiliar und Hausrat ein- und wieder auspackt) bezuschusst wurden. Jede einzelne Maßnahme kann mit max. 4000€ bezuschusst werden... also max. 4000€ für eine Rampe vom Hochpaterre zum Straßenniveau. Die nächsten max. 4000€ für die Verbreiterung der Tür ins Bad. Die nächsten max. 4000€ für das Entfernen der Badewanne und den Einbau einer behindertengerechten Dusche. Wieder 4000€ für den Einbau eines Treppenlifts in die 1. Etage, wo das große Bad ist ... Derlei ist denkbar.

So „spendabel“ zu sein, sollte sich gesellschaftspolitisch auszahlen: in den nächsten Jahrzehnten wird der Bedarf an Wohnungen, die auch mit Rollator/Rollstuhl nutzbar sind, explodieren.
Ob allerdings in der zuständigen Abteilung der Pflegekasse solche Gedanken auf Gegenliebe stoßen, ist eine andere Frage. Werden dort die Entscheidungsspielräume eng ausgelegt, könnte es schwierig werden.

Und jetzt mal praktisch:
Seit Januar 2017 sollen die MDK-Profis in den Gutachten zur Ermittlung des Pflegegrads ausführlich schreiben, was an „Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen“ sinnvoll ist. Steht eine Begutachtung an, sollten Sie die Gelegenheit unbedingt nutzen, möglichst viel von ihrem realistisch zu erwartenden Bedarf von den Gutachtenden dokumentiert zu bekommen. Was im Gutachten steht, kann von der Pflegekasse kaum abgelehnt werden.
Falls gerade keine Begutachtung ansteht:
Es gibt Pflegestützpunkte, die auch von den Pflegekassen finanziert werden. Dort werden Pflegebedürftige (und Angehörige) kostenfrei und individuell beraten. Dort sollen Ihnen auch die Fragen beantwortet werden, die sich im Zusammenhang mit § 40 SGB XI stellen. Zusätzlich sollte man dort auch zu lokal tätigen Handwerksbetrieben und der Genhemigungspraxis einzelner Pflegekassen Auskunft geben können. Es gibt auch vielerlei Angebote zur Wohnberatung, die über technische Hilfsmittel und bauliche Veränderungen informieren. (Beispiel: Für die Wohnung gibt nicht nur Treppenlifter sondern auch Senkrechtlifter .) Hauptziel ist dabei, es möglich zumachen in der eigenen Wohnung zu bleiben und Umzüge zu vermeiden. (Rode, 2019)

Manche Umbaumaßnahmen können mit „do-it-yourself“ gelingen. Ob die Erstattung der Materialkosten den bürokratischen Aufwand lohnt?
Der Einbau eines Treppenlift kostet beim Markenhersteller 8000€ bis 12000€ (Müller, 2018). Die ersten 4000€ kämen von der Pflegekasse – das wäre einiger Mühen wert.

Sollte Ihr Antrag von der Pflegekasse abgelehnt werden, können Sie auch dagegen Widerspruch einlegen. Die Firma, die einen Kostenvoranschlag gemacht hat, kann vielleicht dabei unterstützen. Sie können sich auch im Pflegestützpunkt beraten lassen.

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und vielen Gemeinden. Zum Beispiel Bundesmittel, die über die KfW ⇗ vergeben werden: Bis zu 1600€ Zuschuss können für Maßnahmen zum Einbruchschutz ⇗ in Bestandsimmobilien gewährt werden. Bis zu 50000€ Kredit ab 0,75% Zinsen könnte es für Umbauten geben, die Barrieren mindern ⇗. (Stand August 2018)
Auch von den Bundesländern, zum Beispiel Niedersachsen und Brandenburg, gibt es Fördermittel für seniorengerechte Umbauten (Handelsblatt, 2018b)
Die Pflegestützpunkte sollten auch zu solchen Förderprogrammen beraten können.
Die gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt eine „qualifizierte Beratung zur Wohnraumanpassung“ in Anspruch zu nehmen (DGUV, 2018). Wohnberatung wird an vielen Orten, sowohl von gemeinnützigen Einrichtungen als auch von Selbstständigen angeboten. Welche Beratungsangebote es vor Ort gibt, können Sie im Pflegestützpunkt erfragen.

Beispiel
In vielen Häusern und Wohnungen müssen Umbaumassnahmen die Voraussetzungen schaffen, damit Menschen die Wohnung überhaupt verlassen können. Und dann?
Das Angebot an Mobilitätshilfen wird von Jahr zu Jahr umfangreicher. 2019 habe ich in der Fußgängerzone in Essen (also in der Wirklichkeit, nicht nur im Werbefilm) erstmals eMobile gesehen, die auf geringes Gewicht optimiert sind. Wer mit wenig Stoßdämpfung klar kommt und viel Sitzstabilität mitbringt, könnte an einem Moving Star ⇗ Interesse haben. Es gibt bestimmt andere Anbieter mit ähnlichen Gefährten. (Wie viel vom Kaufpreis Ihre Krankenkasse übernähme, ist eine Einzelfallentscheidung. Das müsste vor dem Kauf geklärt werden.)
Dies ist ein weiteres Beispiel, um die Bedeutung von Pflegeberatung zu unterstreichen. Es ist wirklich schwierig bei den vielen Neuerungen der Hilfsmittelangebote den Überblick zu behalten. Lassen Sie sich von Profis helfen.

In der Fernsehsendung WISO (ZDF) gibt es allgemeine Tipps: Wohnen im Alter: Welche Wohnform ist die richtige? ⇗ (17. Juni 2019)


Quellen:
– Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), 2018
– Handelsblatt, 2018b
– Müller, Benedikt (2018)
– Rode, Cordula (taz), 2019
[ausführliche Quellenangaben]

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Letzte Aktualisierung: 22.12.2023