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Stichwort | Kinderlosenzuschlag

Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden eigene Kinder berücksichtigt. Damit wird anerkannt, dass Kinder in der Regel ihre Eltern unterstützen, wenn die pflegebedürftig werden.

Wie hoch ist der PV-Beitrag Zuschlag für Kinderlose?
Der „normale“ Beitrag zur Pflegeversicherung ist 3,4% und wird, wie z.B. die Renterversicherungsbeiträge, beim Arbeitgeber vom Bruttogehalt abgezogen.
Wer keine Kinder hat muss auch den Kinderlosenzuschlag von 0,6% bezahlen. Sie müssen also den Betrieb in geeigneter Weise Informieren, wenn Kinder beim Beitrag zur PV berücksichtigt werden sollen. Sonst werden die 0,6% Monat für Monat vom Bruttoeinkommen abgezogen.

Ein Beispiel (Stand Juli 2023):
Zwei Kinder beeinflussen in doppelter Weise den Beitrag zur Pflegeversicherung.
3,4% ist der allgemeine Beitragssatz. Für das 2. Kind wird der um 0,25% gemindert.
Der Kinderlosenzuschlag von 0,6% entfällt. (Techniker, 2023)

Abschlag für Menschen mit Kindern
Wer mehr als ein Kind unter 25 Jahren hat, muss für jedes weitere Kind unter 25 Jahren 0,25% weniger Beitrag in die Pflegeversicherung zahlen. "Dies gilt vom zweiten bis zum fünften Kind" (BMG, 2023d).

Hintergrund
"Mit Beschluss vom 7. April 2022 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, als beitragspflichtige Eltern unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden." (BMG, 2023d)


Quellen:
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2023d: Kinderlosenzuschlag
– Techniker Krankenkasse TK (2020a): Wie hoch ist der Pflegeversicherungs-Beitrag seit Juli 2023?
[ausführliche Quellenangaben]

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Letzte Aktualisierung: 22.12.2023