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Stichwort | Eigenanteil

Wer im Altenheim lebt, muss einen Eigenanteil zahlen. Das sind 2022 durchschnittlich 2411€ pro Monat. Darin enthalten ist der „einrichtungseinheitliche, pflegebedingte Eigenanteil“ von durchschnittlich 1139€ pro Monat (NDR,2023a). Von Jahr zu Jahr können immer weniger Menschen solche Kosten aufbringen. Das Sozialamt kann helfen. Ende 2022 konnten in NRW „mehr als 60.000 Menschen die Pflegeheimkosten nicht alleine aufbringen und waren auf Sozialhilfeleistungen angewiesen” (VdK, 2023c).
Ab 2024 werden die Zuschläge aus der Pflegeversicherung erhöht.
Mehr zu den Änderungen ab 2024 lesen.

Die Zahlungen der Pflegebedürfigen an die Pflegeheime setzen sich im wesentlichen aus drei Teilen zusammen: Unterkunft und Verpflegung, Investitionskostenanteil und Pflegekosten. Hinzu kommt in vielen Bundesländern die Ausbildungsumlage. Die meisten Pflegeeinrichtungen bieten außerdem Zusatzleistungen an, die kaum geregelt sind und immer privat bezahlt werden müssen. „Die Heimträger sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Leistungen nach Art und Umfang im Einzelnen zu benennen.“ (Verbraucherzentrale, 2017)
Gewinnorientierte Unternehmen haben an vielen Stellen die Möglichkeit Einnahmen zu erhöhen und Ausgaben zu mindern. Max Geraedts hat Untersuchungen zur Versorgungsqualität in Altenheimen in der ARD Sendung PlusMinus ⇗ vorgestellt. Häuser in profitorientierter Trägerschaft wurden mit Häusern in gemeinnütziger Trägerschaft verglichen. Der Professor zeigt, dass letztere besser abschneiden. Was die Kapitaleigner entnehmen, fehle bei der Versorgung der Pflegebedürftigen. (PlusMinus, 2018) Besonders in Häusern privater Trägerschaft werden Zusatzleistungen angeboten, die weder Sozialamt, noch Kranken– oder Pflegekasse übernehmen. Raimund Schmid (2019, Seite 86) nennt hier besondere Mahlzeiten, chemische Reinigung von Kleidung, private Nutzung von Fest oder Gästezimmern oder Friseur–Services. Auch Ausflüge, Einkaufsdienste oder Begleitung bei Spaziergängen außer Haus könnten teuer werden.
Vom hessischen „Amt für Versorgung und Soziales“ (Heimaufsicht) kommt der Hinweis: Regelleistungen, die jeden Monat zu bezahlen sind, würden in manchen Häusern als kostenpflichtige Zusatzleistungen in Rechnung gestellt (test, 2018b). Die Frankfurter Rundschau titelt 2023: „Armutsfalle Pflegeheim“.

Nur für die Pflegekosten/den pflegebedingten Eigenanteilgilt:
„Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird in den vollstationären Pflegeeinrichtungen ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 eingeführt, d.h. der pflegebedingte Eigenanteil ist bei allen Pflegebedürftigen unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad innerhalb eines Pflegeheimes identisch und steigt nicht wie bisher bei einer Höherstufung. Der pflegebedingte Eigenanteil wird in den Vergütungsverhandlungen speziell für jede Einrichtung ermittelt, d.h. er unterscheidet sich zwischen den Pflegeheimen. „Er gilt für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe und betrug 2022 durchschnittlich 1139€“ (NDR, 2023a). Hinzu kommen für den Pflegebedürftigen Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen - auch diese Kosten unterscheiden sich von Pflegeheim zu Pflegeheim.“ (Miele–BKK).
„Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag seit Januar 2022 einen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil der pflegebedürftigen Person (BMG, 2023a).

„Vollstationär versorgte Pflegebedürftige werden ab 1. Januar 2024 stärker entlastet. Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse 15 % des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung künftig 30%, im dritten Jahr 50% und bei einer Verweildauer von vier und mehr Jahren 75% des monatlich zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils.“ (BMG, 2023f)

Reform der Eigenanteile

1994 startete die Pflegeversicherung, auch weil Pflegebedarf nicht mehr fast automatisch zum Sozialamt führen sollte. Leider sind seit dem die Zahlungen der Pflegekassen erheblich langsamer gestiegen, als die Pflegekosten.
Im Sommer 2018 bringen Grüne und Linke dieses Thema in den Gesundheitsausschuss des Bundestags. Abhängig vom Bundesland müssen sehr unterschiedliche pflegebedingte Eigenanteile gezahlt werden. Im April 2018 Durchschnitt sind gut 600€ pro Monat fällig – von 237€ in Thüringen bis 872€ in Berlin (Süddeutsche, 2018b). Dieser Durchschnitt stieg in 2020 auf 831€ (SovD, 2021a).
Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen werden sich allerdings mehr für den monatlich zu zahlenden Gesamtbetrag interessieren. Die Ärztezeitung (2019a) hat Durchschnittswerte für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskostenanteil einschließlich Pflege – Stand: Juli 2019 – veröffentlicht, deren Berechnung vielleicht nicht übermäßig verlässlich ist.
Bund: 1891€
Nordrhein-Westfalen: 2337€
Saarland 2225€
Sachsen 1363€
Sachsen-Anhalt 1331€

Der SovD meldet für 2020 als durchschnittliche Gesamtkosten 2068€ (SovD, 2021a). Im Jahr 2022 werden durchschnittlich schon 2411€ fällig (NDR, 2023a).
„Der Eigenanteil bei den Kosten für einen Pflegeheimplatz steigt und steigt. Dabei zahlen Pflegebedürftige auch für Personal, das nur auf dem Papier steht.“ (MDR, 2019c) 2020 meldet Die Zeit: „In Pflegeheimen in Deutschland sind 36 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner auf Sozialhilfe angewiesen.“
Es wird diskutiert, die Höhe des Eigenanteils zu deckeln (MDR, 2018) oder private Pflege–Zusatzversicherungen auch für diese Kosten einzuführen (HiB, 2018). Zu diesem Thema sagt Andreas Storm (DAK-Gesundheit), seit Beginn der Pflegeversicherung 1995 hätten sich die Zuzahlungen der Pflegebedürftigen in Altenheimen nahezu verachtfacht. 2018 sei jeder dritte Mensch, der in einem Altenheim wohne, auf Unterstützung vom Sozialamt angewiesen. Es sei „völlig inakzeptabel“ das regelmäßig mehr gefordert werde, als die gesetzliche Rente zahlt. Der Kassenchef fordert „einen einheitlichen Betrag, den der Pflegebedürftige oder die Angehörigen zahlen, gestaffelt nach Pflegegraden. Alles, was darüber hinausgeht, trägt die Pflegeversicherung.“ (Saarbrücker Zeitung, 2018) Im Januar 2019 startet der Landesverband Sachsen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) eine Petition beim deutschen Bundestag: Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“. (FP, 2019a). Es wurden über 76000 Unterschriften vom Petitionsausschuss anerkannt. Die Aktion war erfolgreich! (AWO, 2019a)
SoVD: Eigenanteile auf 700/Monat begrenzenAnfang Oktober 2020 verkündet Jens Spahn seine Ideen für eine Pflegereform. Für Pflegebedürftige im Altenheim soll der Eigenanteil begrenzt werden: maximal 700€/Monat für höchstens drei Jahre. (Die Zeit, 2020b; Pflegekammer Rheinland Pfalz, 2020a) Vier Monate später wurde der Minister mehrfach gefragt: „Haben Sie Ihren Versprechen Taten folgen lassen?“. In den Antworten konnte nicht beschrieben werden, was Jens Spahn getan hätte, um diese Versprechen umzusetzen. (Paaßen, 2021a) Letztlich umgesetzt wurde der ab Januar 2022 geltende Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil.
Der VdK berichtet von erhebliuchen Steigerungen der Eigenanteile im Jahr 2022. Begründet werden diese oft mit gestiegenen Kosten für Personal und Energie (VdK, 2022a). So sind mehr und mehr Pflegebedürftige auf Unterstützung aus der Sozialhilfe angewiesen.

Elternunterhalt

Im deutschen Recht sind Eltern für Kinder unterhaltspflichtig. Das leuchtet den meinsten Menschen ein. Umgekehrt gilt die Unterhaltspflicht auch: Kinder müssen den Eltern helfen. Sollten die Kosten für das Leben im Altenheim Rente und Rücklagen aufgebraucht haben springt die Sozialhilfe ein. In der Folge werden aber auch die Kinder in die Zahlungspflicht genommen.
Im November 2019 hat der Bundestag beschlossen: Der „Kostenanteil für Eltern über 18-jähriger Pflegebedürftiger ... wird nur noch für Menschen fällig, die ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro haben. Alle, die weniger verdienen, müssen künftig nicht mehr für die Unterbringung und Pflege ihrer Angehörigen zahlen. (SPD, 2019) Diese Regelung gilt seit Anfang 2020 (test, 2020a). [... mehr zum Elternunterhalt]
Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung ⇗ hat sich Heinz Rothgang mit dem Thema beschäftigt. Seine Studie kommt zum Schluss, dass mit einer geringen Erhöhung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung eine Voll-Versicherung finanziert werden könne. So führte Pflegebedürftigkeit deutlich seltener in die Armut (Ärzteblatt, 2019b).

Themenseiten der Verbraucherzentrale: – Kosten im Heim: Was Sie selbst tragen müssen ⇗ (Januar 2017) und – Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für pflegebedürftige Eltern zahlen? ⇗ (August 2018)
Daniel Drepper von www.correctiv.org hat 2016 einen Artikel zu den Kosten eines Altenheims ⇗ veröffentlicht.

Geldwerte Tipps:
💶 In allen Verträgen mit Altenheimen wird auch die Möglichkeit eingeräumt, den Vertrag zu kündigen. Wer von einem Altenheim ins andere zieht, muss grundsätzlich in der Übergangszeit nicht doppelt zahlen. Das berichtet der BIVA-Pflegeschutzbund über ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Oktober 2018. (BIVA, 2018)
💶 Die Einkommens- und Vermögensgrenzen beim Wohngeld wurden 2023 kräftig angehoben. Es lohnt sich zu prüfen, ob Anspruch besteht. Die Beträge für Grenzen und Leistungen können sich beim Wohngeld von Ort zu ort unterscheiden. Wenn Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen, „müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilen“. Auch Heimbewohner*innen können Wohngeld bekommen. (Verbraucherzentrale, 2023a)
In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (VZ-NRW, 2023) und Schleswig-Holstein gibt es „Pflegewohngeld“.

Zukunftsmusik

„Die Initiative Pro-Pflegereform setzt sich seit 2016 für den Neustart Pflege ein. Gemeinsam mit dem Bremer Gesundheitsexperten Prof. Dr. Heinz Rothgang wurden Gutachten erarbeitet, die die Umsetzung dieser Reform beschreiben und die Blaupause für die Politik liefern, wie der Neustart Pflege gelingt.“
Ein wichtiger Teil der umfassenden Vorschläge ist der Sockel–Spitze–Tausch.
Bisher zahlt die Pflegeversicherung für die pflegerische Versorgung den „Sockel“ und die Pflegebedürftigen mit ihren Eigenanteilen alles, was darüber hinaus geht: Jede Gehaltserhöhung, jede zusätzliche Stelle in der Pflege muss bei den Eigenanteilen aufgeschlagen werden.
Künftig sollen diese Verhältnisse getauscht werden: Alle Pflegebedürftigen zahlen einheitlich einen gleichen, festen Eigenanteil. Alles, was darüber hinaus geht zahlte dann die Pflegekasse; auch bei höherem Pflegebedarf, steigenden Personal– oder Heimkosten: www.pro-pflegereform.de.
Im Übergabe Podcast ⇗ hat Bernhard Schneider die Ideen von www.pro-pflegereform.de zu den Eigenanteilen erläutert ⇗.

Quellen:
– AOK, 2023: So erhöhen sich die Pflegeleistungen ab Januar 2024, Artikel auf www.aok.de
– Ärzteblatt, 2019b: Wissenschaftler für Pflegevollversicherung, Beitrag auf www.aerzteblatt.de vom 27. September 2019
– Ärzte Zeitung, 2019a: Bundesländer-Vergleich. So viel müssen Pflegeheim-Bewohner zuzahlen, Artikel auf www.aerztezeitung.de vom 15. August 2019
– AWO (Arbeiterwohlfahrt), 2019a, Pressemitteilung
– BIVA, 2018
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2023a: Themenseite: "Pflege im Heim"
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2023f: Das ändert sich 2024 in Gesundheit und Pflege, Pressemitteilung vom 15. Dezember 2023 (Link geprüft am 15. Dezember 2023)
– Der Paritätische, 2016
– Deutschlandfunk (DLF), 2016a
– Die Zeit (2020a): Ein Drittel der Pflegebedürftigen braucht Geld vom Staat
– Die Zeit (2020b): Jens Spahn legt Konzept für Pflegereform vor
– Drepper, Daniel, Correctiv (2016)
– Frankfurter Rundschau (FR), 2018 (Durchschnittswerte für 2018)
– FR (Frankfurter Rundschau), 2023a: Armutsfalle Pflegeheim
– Freie Presse (FP), 2019a
– HiB, Heute im Bundestag, 2018
– MDR, 2018
– MDR, 2019c: Steigende Heimkosten, Beitrag in der Sendung Fakt vom 21. Mai 2019
– Miele–BKK: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) – Änderungen ab 2017
– NDR, 2023a: Pflegeheim: Wie hoch sind die Kosten?
– Paaßen, Georg (2021a): Frage an Jens Spahn: Haben Sie Ihren Versprechen Taten folgen lassen? (22. Februar 21)
– Passauer Neue Presse (PNP), 2019
– Pflege e.V. (2020a): „Mehr als jede dritte pflegebedürftige Person auf Sozialhilfe angewiesen“, erschienen in der Zeitschrift Angehörige pflegen, Ausgabe 3|2020
– Pflegekammer Rheinland Pfalz, 2020a: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant die Begrenzung des Eigenanteils für stationäre Pflegeleistungen auf 700 Euro einzuführen
– PlusMinus, 2018
– Saarbrücker Zeitung, 2018
– Schmid, Raimund (2019): „12 Wege zu guter Pflege“
– Sozialverband Deutschland (SoVD) 2021a: SoVD fordert Entlastung für Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen. Deckelung pflegebedingter Kosten ist zwingend erforderlich
– SPD Bundestagsfraktion (2019)
– Stiftung Warentest, 2018b: Einblick unerwünscht – Pflegeheim-Verträge im Check
– Süddeutsche, 2018b
– test, 2020a: Eltern im Pflegeheim Wann Kinder jetzt noch zahlen müssen (13. Februar 2020)
– Übergabe Podcast, 2020a: Bernhard Schneider über Ideen von www.pro-pflegereform.de zu den Eigenanteilen, Podcast vom 25. Januar 2020
– VdK (2022a): VdK Zeitung, Ausgabe Dezember 2022, Berlin
– VdK (2023c): Armutsfalle Pflege beenden und häusliche Pflege stärken
– Verbraucherzentrale, 2017
– Verbraucherzentrale, 2023a: Wohngeld gibt es auch für Pflegebedürftige
– Verbraucherzentrale NRW, 2023: Pflegewohngeld in NRW
– Westdörp, 2016
[ausführliche Quellenangaben]

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Letzte Aktualisierung: 22.12.2023