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Stichwort | Gemeinsamer Jahresbetrag

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungen der Kurzzeitpflege mit den Leistungen der Verhinderungspflege zu einem „gemeinsamen Jahresbetrag” zusammengefasst (BMG, 2025a). Das macht manches einfacher.

 

Wer pflegebedürftig ist und zu Hause lebt, ist in der Regel darauf angewiesen, dass Angehörige oder Freunde helfen. Fallen diese Pflegepersonen aus, kann es schwierig werden: das Duschen findet nicht mehr statt, der Kühlschrank leert sich und niemand sieht im Briefkasten nach. Oft ist jemand nach einem Krankenhausaufenthalt nicht in der Lage, wieder allein zu Hause klar zu kommen – es geht aber aufwärts. So ist absehbar, dass in wenigen Wochen selbstständiges Leben wieder möglich sein wird.
In solchen Situationen kann es vielleicht sinnvoll sein, Zugehörige oder einen Pflegedienst für ein paar Wochen mehr als gewöhnlich in Anspruch zu nehmen. Dann können Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Vielleicht ist es auch eine Entlastung, wenn die Pflegebedürftigen für eine kurze Zeit umziehen, um in einer „Kurzzeitpflege Einrichtung“ versorgt zu werden.

Ab dem 1. Juli 2025 kann die Pflegekasse Kosten für bis zu acht Wochen Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege bezuschussen. Hierfür stehen ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 dann maximal 3539€ pro Kalenderjahr zur Verfügung (BMG, 2025a).

Pflegepersonen können nicht nur ganze Tage, sondern auch stundenweise verhindert sein. Dabei kommen sofort Arztbesuche in den Sinn. Viele Pflegepersonen stehen 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche unter ständiger Anspannung. Deshalb brauchen sie Auszeiten: das kann ein Abend mit Freund*innen, ein Friseurbesuch oder zum Beispiel die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe sein. Für solche Anlässe kann Verhinderungspflege stundenweise abgerechnet werden. Dann fällt die Begrenzung auf 8 Wochen mit je 7 Tagen weg. Das Pflegegeld wird ungemindert weiter gezahlt.
Es ist auch denkbar, mit den Pflegebedürftigen in den Urlaub zu fahren und dort Unterstützung aus dem Budget der Verhinderungspflege zu finanzieren (MoMa, 2018).
Der Gesetzgeber hat eine Ausnahme beschlossen, falls die Verhinderungspflege von Zugehörigen übernommen wird, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind oder in häuslicher Gemeinschaft mit den Pflegebedürftigen leben. Dann ist der jährliche Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege auf den 1,5-fachen Betrag des Pflegegelds des jeweiligen Pflegegrads beschränkt. (BMG, 2020a, Seite 15; BMG, 2023c, Seite 23; BMG, 2024a)

Schon ab „Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch in dieser Situation genutzt werden (BMG, 2023e, Seite 118).
„Während der Kurzzeitpflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte“ des Pflegegelds gezahlt. (Seite 9, BMG, 2020a)

Bei Fragen können Sie sich von Ihrer Pflegekasse oder in einem Pflegestützpunkt beraten lassen.

Im November 2017 weist Ulrike Mascher (VdK) darauf hin, dass mit der Einführung der Pflegegrade die Ansprüche auf Leistungen zwar erweitert wurden, es sei aber an vielen Orten nicht möglich, Anbieter für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Hauswirtschaft oder Betreuung zu finden. (Pokraka, 2017) Diese Schwierigkeiten werden im Februar 2019 vom Bayerischen Rundfunk in einem Bericht über die Situation der Kurzzeitpflege in Ingolstadt bestätigt.
In Berlin wurde im Herbst 2019 ein Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege diskutiert. Wie schwierig derlei umzusetzen wäre und wie verschlungen die Wege in den pflegepolitischen Debatten sind, beschreibt Stefan Sell (2019e).

Vorsicht:
Die Erfahrung lehrt, dass die Bürokrat*innen bei den Pflegekassen einige Monate brauchen, um solche Änderungen dann im Alltag der Einzelfallentscheidungen umsetzen zu können. Lassen Sie sich von Pflegediensten, Pflegestützpunkten oder Ihrer Pflegekasse rechtzeitig beraten.


Quellen:
– Bayerischer Rundfunk, 2019a
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2020a: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Broschüre)
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2023c: Pflegeleistungen zum Nachschlagen pdf Logo
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2023e: Ratgeber Pflege pdf Logo, Broschüre
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2024a: Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung)
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 2025a: Seite zum Thema Verhinderungspflege
– Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), 2020b: Informationsblatt 8 | Die Pflegeversicherung ⇗
– MoMa (Morgenmagazin), 2018
– Pokraka, Daniel (2017)
– Sell, Stefan (2019e): Ein Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege. Ein weiteres Lehrstück aus dem mehrfach überforderten Pflege-System ⇗
– Stiftung Warentest, 2018
– Verbraucherzentrale (VZ), 2024a: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick
[ausführliche Quellenangaben]

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Letzte Aktualisierung: 21.06.2025