Pflegegrad.info
PFLEGEGRAD.INFO

--WERBUNG--


Nachrichten aus der Pflege | 30. Oktober 2017

Nachlass im Internet

Wer schon mal einen Nachlass zu regeln hatte, musste gerichtlich Erbscheine organisieren und nicht nur bei Banken vielseitige Formulare füllen. Die materiellen Hinterlassenschaften weckten schon vor Jahrhunderten zahlreiche Begehrlichkeiten und manche Familie geriet darüber in Streit. Seit einigen Jahren bewegen wir uns auch in virtuellen Welten. Das birgt ganz neue Hürden für die Nachlassverwaltung. Gut, wenn die Erblasser früher an später gedacht haben.

Die Kommunikation mit Behörden, Telekommunikations- und Versorgungsunternehmen, mit Versicherungen oder Banken findet heute elektronisch statt. Für Vertragsabschlüsse genügt in vielen Fällen die digitale Form. Bei vielen Firmen müssen dazu Nutzungskonten eingerichtet werden, die Bequemlichkeit beim nächsten Kontakt versprechen. Auch private Aktivitäten werden ins Internet verlagert. Der Kalender zur Vereinbarung von Vereinsterminen, Fotos und Kommentare vom sportlichen Wettbewerb, Berichterstattung und Leserbriefe des Lokaljournalismus - vieles davon ist offline kaum denkbar. Spätestens, wenn die Enkelin ein Auslandsschuljahr macht, landen auch die Daten des Opas bei WhatsAPP und Skype.
Es ist verstörend sich vorzustellen, dass nach dem Tod Beiträge in der Timeline auf Facebook oder Twitter veröffentlicht werden – und seien es auch nur Standardmeldungen der Plattformen. Richtig abstoßend wäre es, wenn Kriminelle das Nutzerkonto eines Verstorbenen bei Amazon oder eBay für betrügerische Einkäufe missbrauchen würden.

Digitales Erbe

Online-Profile einschließlich ihrer Inhalte bleiben auch nach dem Tod online. Firmen wie flikr oder Stayfriends haben Verträge, die Nutzung und Löschung von Benutzungskonten durch Dritte ausschließen. Regelungen zum Umgang mit den Daten Verstorbener fehlen oft. Versuche mit international tätigen Konzernen und ihren Beschwerdemanagements individuelle Lösungen zu finden sind fast immer zeitraubend und laufen trotzdem gelegentlich ins Leere.
Daraus ergibt sich die Empfehlung: Schreiben Sie auf, was Sie sich für den Umgang mit Ihren Daten Wünschen und geben Sie Ihren Angehörigen die Möglichkeit, das auch zu tun, indem Sie Nutzerkonten und Zugangsdaten dokumentieren.


Thementag: Digitaler Nachlass, Informationen auf www.bagso.de.
Kursmaterialen zum Thema: Digitaler Nachlass auf www.digital-kompass.de.

mit WhatsApp teilen Logo
662. Nachricht aus der Pflege
[frühere Nachrichten]

Möchten Sie unsere
Nachrichten aus der Pflege
abonnieren?




Altenheim | Angehörige | Antrag | Begutachtung | Begutachtungsrichtlinien (BRi) | Beratung | Eigenanteil | Entlastungsbetrag (125 €) | Geldleistungen | Hausnotruf | Kinderlosenzuschlag | Kombinationsleistungen | Modul | Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegehilfsmittel (40€) | Pflegenoten | Pflegepauschabetrag | SGB XI | Sachleistungen | Umbaumaßnahmen | Verhinderungspflege | Widerspruch | Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen



Folgen Sie uns auf   mastodon: @Pflege42  |  icon  |  Datenschutzschutzerklärung  |  Impressum
Letzte Aktualisierung: 20.01.2018