Nachrichten aus der Pflege | 27. April 2018
Viele Pflegebedürftige klagen im nachhinein, dass bei einer Krankenhausaufnahme, vieles schief gelaufen ist. Das nimmt die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen zum Anlaß, eine Checkliste zu veröffentlichen und auch ein paar Hinweise für die Zeit nach dem Krankenhaus zu formulieren.
Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigt die Wahscheinlichkeit von Notfällen, die eine Krankenhauseinweisung nötig machen. Glücklich, wer sich darauf vorbereitet hat. Versichertenkarte, Befreiungs- und Personalausweis sollten griffbereit liegen. Eine Karte über Angehörige, Pflegedienst, Hausarzt und deren Telefonnummern ist hilfreich. Legen sie auch den aktuellen Medikamentenplan dazu (den schreibt Ihre Hausarztpraxis). Haben sie eine Patientenverfügung?
Eine bereit stehende Tasche mit einer Packliste für Wäsche, Bekleidung, Hausschuhe, Toilettenartikel und weitere persönliche Dinge für ein paar Tage wäre hilfreich.
In vielen Krankenhäusern freut man sich, wenn die Pat. für die ersten Tage die Medikamente mitbringen – in jeden Fall aber (falls nötig) Insulin, Asthmasprays und ähnliches einpacken.
Diese und viele weitere Ideen hat die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen auf zwei Seiten zusammengestellt.
Von dort kommt auch der Hinweis, dass die Krankenhäuser seit dem 1. Oktober 2017 verpflichtet sind, für Patienten Entlassmanagement zu organisieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schreibt: „Dazu gehört, dass sie feststellen, welche ambulanten Leistungen unmittelbar nach der Klinikentlassung erforderlich sind und diese einleiten ... Durch das Entlassmanagement hat das Krankenhaus zusätzliche Pflichten. So müssen Krankenhausärzte den weiterbehandelnden Vertragsarzt rechtzeitig über die Therapie des Patienten zum Zeitpunkt der Entlassung und – bezogen auf Arzneimittel – über Änderungen der bei Krankenhausaufnahme bestehenden Medikation informieren.“ Und die Seniorenvertretung ergänzt: „Schon bei der Aufnahme wird mittels eines Fragebogens geklärt, ob man bei der Entlassung Hilfe benötigt. Bei der Entlassung bekommen Patienten zusätzlich zum Arztbrief einen so genannten ‚Entlassplan‘, in dem geregelt ist, wie die Behandlung und Versorgung weitergeht. Beides sollen auch die nachbehandelnden Ärzte und Pflegedienste ebenso wie die Kranken- und Pflegekassen bekommen. Patientinnen und Patienten müssen dieser Weitergabe der Information zustimmen.“
Es wird noch einige Zeit dauern, bis es sich überall herum gesprochen hat, dass die Patient*innen Anspruch auf diese Unterstützung haben. Helfen Sie mit! Sprechen Sie im Krankenhaus frühzeitig darauf an.
Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen: Nun Reden Wir: Ausgabe 101 , die Checkliste finden Sie auf den Seiten 11 und 12 des Heftes.
Entlassmanagement: Wie geht es nach dem Krankenhausaufenthalt weiter?, Themenseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
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