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Nachrichten aus der Pflege | 8. September 2016

Förderung für altersgerechte Umbauten erhalten

Manchmal sind es einfache Dinge, die das Leben sehr erleichtern. Zum Beispiel ein solider Griff, um besser von der Toilette aufzustehen oder kleine Rampen, um die Schwelle zum Balkon überwinden zu können. Das Zuschussprogramm Altersgerecht Umbauen greift nicht nur dabei unter die Arme. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert die Bundesregierung auf, das erfolgreiche Programm zu sichern und aufzustocken.

„Bis 2030 braucht Deutschland drei Millionen altersgerechte Wohnungen mehr. Seit knapp zwei Jahren gibt es das Zuschuss-Programm Altersgerecht Umbauen. Doch der Fördertopf für 2016 ist bereits seit Mitte Juli leer.
Ob 2017 überhaupt wieder Geld bereitgestellt wird und wenn, wie viel, steht in den Sternen. Heute beginnt die Haushaltswoche des Bundestags. 'Dieses erfolgreiche Zuschussprogramm, das den Bürgern die Vorsorge erleichtert, muss endlich gut ausgestattet und verstetigt werden', fordern die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und der Verband Wohneigentum e.V. ... Vor allem viele ältere Eigenheimbesitzer überlegen sich einen Umbau gründlich und nutzen dann lieber einen Zuschuss, als dass sie sich um ein Darlehen bemühen.
Im Alter wollen die Menschen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, weiß auch Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO: 'Ich begrüße es sehr, wenn sich ältere Menschen verstärkt mit ihrer Zukunft zu Hause befassen und ihre Wohnung altersgerecht umgestalten. Ob Eigenheimbesitzer oder Mieter, was jetzt investiert wird – angeregt durch einen staatlichen Zuschuss –, zahlt sich aus. Privat und für die Sozialkasse des Staates!'
Belegt wird dies in einer Studie, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) veranlasst hat: Wenn rechtzeitig in Barrierereduzierung der Wohnung investiert wird und so bei wenigstens 15 % der pflegebedürftig werdenden Personen Heimaufenthalte verhindert oder aufgeschoben werden, könnten die Sozial‐ und Pflegekassen drei Mrd. Euro jährlich einsparen.“

Alle, denen mindestens Pflegegrad 1 zugebilligt wurde, haben Anspruch auf finanzielle Zuschüsse für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes“ (Umbaumaßnahmen; § 40 Abs. 4 SGB XI).

KfW-Zuschuss Altersgerecht Umbauen muss bleiben [docx], BAGSO-Pressemitteilung vom 5. September 2016.
Nieder mit den Häkeldeckchen!, unser Beitrag zu einer Ideenwerkstatt auf www.pflegestufe.info vom 31. Mai 2016.
Alltagstechnik für alle, unser Beitrag auf www.pflegestufe.info vom 4. Februar 2016.
Zuschüsse für altersgerechtes Umbauen, unser Beitrag auf www.pflegestufe.info vom 6. Oktober 2014.
Design ist für alle da!, unser Beitrag auf www.pflegestufe.info vom 15. Juli 2014.

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Letzte Aktualisierung: 20.01.2018