Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI liegt vor, wenn bei der Begutachtung im Gesamtpunktwert mindestens 12,5 Punkte erreicht werden. Bei Pflegegrad 1 liegen „geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ vor (Definition aus §15 SGB XI).
Fallbeispiel:
Jemand kann sich selbst waschen und anziehen – eigentlich, denn mit den Händen können die Füße kaum erreicht werden. So kann zwar der übrige Körper, nicht aber die Füße gewaschen werden. Auch für „ordentliche“ Schuhe braucht es Hilfe. Vorbereitete Tabletten werden zuverlässig eingenommen. Trotz Brille klappt es aber nicht, die verschiedenen Tabletten zuverlässig auseinander zu halten, weshelb eine Pflegeperson ein mal pro Woche die Tabletten in einen Wochendispenser sortiert. Außerhalb der Wohnung geht's gut mit einem Rollator.
So werden meist die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 erfüllt.
Zwei Videos: Tipps zum Umgang mit dem Rolator ; der VdK zeigt einen elektroantrieb für den Rollator (Prototyp)
Bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein monatliches Pflegegeld und keine Sachleistungen.
Seit Januar 2017 hat die Pflegeversicherung von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Die Einstiegsvoraussetzungen, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen, wurden deutlich gesenkt. Für das erste Halbjahr 2017 wird gemeldet, dass etwa 400.000 mehr Menschen Anspruch auf Leistungen haben (Paaßen, 2017a).
Ein Pflegegrad muss von den Versicherten beantragt werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, die über die Krankenkasse zu erreichen ist. Die gedruckten Begutachtungsrichtlinien haben ~250 Seiten – den Pflegegrad berechnen klappt nicht. Lassen Sie das die Profis machen.
Mehr zum Thema: Pflegegrad beantragen ... (Hier finden Sie auch einen Muster Brief.)
Im Auftrag der Pflegekassen schickt (meist) der MDK Gutachtende zu den Antragstellenden. Sie sollen beurteilen, wie weit die Selbstständigkeit erhalten ist. Dazu werden die Verrichtungen des Alltags in acht Module und 65 Merkmale eingeteilt. Sie sehen: wieviel Stunden für die Pflege aufgewandt werden müssen, also der Zeitaufwand der bei den Pflegestufe so wichtig war, spielt keine Rolle mehr.
Auch ein Kind kann Leistungen von der Pflegeversicherung bekommen.
In Altenheimen hängt die Zahl der Pflegekräfte von den Pflegegraden der Bewohner*innen ab. Deshalb ist es sehr schwierig mit Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 einen Heimplatz zu finden.
Ein Jahr nachdem Erwin Rüddel (MdB, CDU) am 3.2.2018 „konsequentes Handeln“ der Politik ankündigte, können überall in Deutschland Pflegebedürftige zu Hause nicht versorgt werden: „Alle ambulanten Pflegedienste berichten mir von Aufnahmestopps. Ohne Ausnahme. Egal ob in West-, Ost-, Nord- oder Süddeutschland, egal ob privat oder Wohlfahrt. Es gibt sogar einige, die Verträge kündigen, weil sie eine verlässliche ambulante Versorgung nicht mehr gewährleisten können.“ (Prof. Andreas Büscher, 2019)
Leistungen bei Pflegegrad 1:
- 📎 Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
- 📎 Beratung in der eigenen Häuslichkeit (§ 37(3) SGB XI)
- 📎 Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 38a SGB XI)
- 📎 Bis zu 40 €/Monat für Pflegehilfsmittel und mehr (§ 40 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 SGB XI)
- 📎 Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
- 📎 Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 43b SGB XI)
- 📎 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (§ 45 SGB XI)
- 📎 Entlastungsbetrag (125 €; § 45b SGB XI)
Alle gesetzlichen Pflegekassen, egal ob AOK, Barmer oder BKK, sind verpflichtet diese Leistungen zu bieten. Die privaten Pflegeversicherungen müssen sich auch an diese Regeln halten. (Private Pflegezusatzversicherungen sind etwas völlig anderes.)
Bei den Pflegegraden 2 bis 5 gibt es deutlich mehr Unterstützung aus der Pflegeversicherung.
Überlegungen zur Zukunft der Pflegeversicherung ...
Geldleistungen bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 gibt es den monatlichen Entlastungsbetrag (125 €). Der ist in erster Linie für „Hauswirtschaft und Betreuung“ gedacht. Das kann auch eine Putzhilfe sein. Dieser Betrag kann aber nur mit einer anerkannten Einrichtung abgerechnet werden. Privat organisierte Haushaltshilfen können damit nicht bezahlt werden. Es ist möglich nicht beanspruchte Entlastungsbeträge bis zum Juni des Folgejahres zu verbrauchen (DAlzG, 2018a).
In vielen Gemeinden gibt es Projekte, die Alltagshilfen anbieten. Langzeitarbeitslose bekommen „1–Euro–Jobs“ und Senior*innen können länger selbständig in ihrer Wohnung leben (Rheinische Post). Im Main-Tauber Kreis schließen sich Landfrauen zusammen, um auch in diesem Bereich arbeiten zu können (Mannheimer Morgen). Ob es in Ihrer Nähe passende Angebote gibt? Ein Anruf im Pflegestützpunkt sollte genügen. Im Dezember 2018 wird im Sonntagsblatt wieder betont, dass nur wenige Versicherte den Entlastungsbetrag (125 €/Monat) nutzen. Fragen Sie bei Pflegekasse oder Pflegestützpunkt nach! [Zeitungsartikel über die Arbeit im Pflegestützpunkt in Alzey (2016)]
Bis zu 40 € stehen jeden Monat für „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel Einmal-Handschuhe für Allergiekranke oder Händedesinfektionsmittel. Ihr Sanitätshaus berät sicher gern.
Aus organisatorischen Gründen ist es sehr schwierig mit Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 einen Platz in einem Altenheim zu finden. Ein Altenheim bekommt als Zuschuss 125 € von der Pflegekasse (§ 43 Abs. 3 SGB XI). Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen für die Versorgung im Altenheim steigen stetig. Im Januar 2019 berichtet der MDR über höhere Altenheim Rechnungen in Sachsen. In Einzelfällen werden 450€ pro Monat mehr verlangt.
Es gibt nicht viel soziale Unterstützung bei Pflegegrad 1. Um so wichtiger ist es, sich beraten zu lassen. In Bayern erfahren Sie dann zum Beispiel: Seit 2018 gibt es 1000 € pro Jahr (Landes)Pflegegeld für die Landeskinder (Augsburger Allgemeine, 2018a) Dies werde nicht auf Leistungen aus der Sozialhilfe wie Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege angerechnet (kobinet, 2018). [Zum Stichwort Pflegegeld in der Sozialfibel.]
Monatliches Pflegegeld oder Sachleistungen von der Pflegekasse gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Wer Unterstützung bei pflegerischen Verrichtungen braucht, benötigt oft vielerlei Leistungen der Krankenkassen. Die Zuzahlungen, die den Pflegebedürftigen abverlangt werden, sind nicht ohne. So wurde eine Belastungsgrenze fest gelegt. Sie „liegt bei 2% der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1%.“ (VZ) Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und lassen Sie sich beraten!
Infos der Verbraucherzentrale (VZ).
Viele Medikamente sind von der Zuzahlung befreit. Die Krankenversicherungen stellen dazu jeweils aktuelle Listen bereit:
Themenseite: Befreiungsliste Arzneimittel auf www.gkv-spitzenverband.de.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Mit „gesundem Menschenverstand“ gilt Frau Mustermann als pflegebedürftig, wenn es ihr nicht mehr möglich ist, selbstständig zu baden. Sie hat Angst beim Aufstehen in der nassen Wanne zu rutschen und benötigt wöchentlich bei dieser Gelegenheit Hilfe. Wer aber Hilfe beim Baden braucht, kann in der Regel kaum noch Treppen oder Fenster putzen. Oft können auch die eigenen Zehen mit den Händen nicht mehr erreicht werden.
Mit „gesundem Menschenverstand“ ist auch leicht zu verstehen, dass Herr Beispiel der sich nur noch mit Mühe das Gesicht waschen kann, mehr Unterstützung benötigt.
Für den Pflegegrad ist es wichtig, ob und wie viel personelle Hilfe nötig ist, um den Alltag bewältigen zu können. Möchten Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen? Hier finden Sie weitere Informationen, auch zur Bearbeitungszeit von Erst-Anträgen.
Im ersten Quartal 2017 erhielten fast 129000 Menschen erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung. Schon in den ersten drei Monaten nach Einführung der Pflegegrade wurden 43434 Versicherten erstmals Leistungen nach Pflegegrad 1 zugesprochen (MDS).
Viele Menschen, denen Pflegegrad 1 zugestanden wurde, leben mit Demenz. Schon wer in Deutschland aufgewachsen ist, hat es nach dem Schock der Erstdiagnose nicht leicht, verlässliche Informationen zu finden. Menschen mit anderer Muttersprache haben es noch viel schwerer. Hier ist eine Link-Sammlung zu Broschüren und Videos in den Sprachen: ⤴︎Russisch, ⤴︎Türkisch, ⤴︎Bengali, ⤴︎Chinesisch (traditionell), ⤴︎Englisch, ⤴︎Gujarati, ⤴︎Hindi, ⤴︎Punjabi, ⤴︎Urdu und ⤴︎Walisisch.
Menschen, mit Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 können sich oft mit einem elektrischen Rollstuhl oder eScooter auch ohne persönliche Hilfe außerhalb der Wohnung bewegen. Der VdK gibt in einem Video Tipps für eMobile in Bussen (2018). Nötige Hilfen bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung gehen „nicht in die Ermittlung eines Pflegegrades ein“. (BRi, Abschnitt 4.11.1)
Umbaumaßnahmen
Manchmal helfen schon kleine Dinge, den Alltag erheblich zu erleichtern. Ein Aufsatz um die Toilette zu erhöhen und das Aufstehen zu erleichtern, kann von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, wenn ein Arzt das verordnet. Auch eine entsprechende Empfehlung im MDK–Gutachten reicht aus.
Manchen Menschen ist mehr geholfen, wenn ein stabiler Griff neben der Toilette angebracht wird, der beim Aufstehen Halt gibt. Das wäre eine Umbaumaßnahme und kann von der Pflegekasse bezuschusst werden. Gleiches gilt für Veränderungen an der Türschwelle zum Balkon, um sie ohne Hilfe mit einem Rollstuhl überwinden zu können oder für die Installation eines Treppenlifters. Viele Umbauten im Bad werden von der Pflegeversicherung unterstützt. Auch die Kosten für einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung können (teilweise) übernommen werden.
Mal praktisch: Im MDK-Gutachten wurde festgestellt, das bei Treppensteigen ein erhötes Sutzrrisiko besteht und der Einbau eines Treppenlifts empfohlen. Derlei kostet beim Markenhersteller 8000€ bis 12000€ (Müller, 2018). Die ersten 4000€ kämen von der Pflegekasse...
Ein elektrisch höhenverstellbares Krankenbett wird gesetzlich nicht zu den Umbaumaßnahmen gerechnet, sondern ist ein Hilfsmittel. Hilfsmittel können ärztlich verordnet und von der Kranken- bzw. Pflegekasse bezahlt werden.
Neben den Pflegekassen gibt es auch andere finanzielle Hilfen. Bis zu 1600€ Zuschuss können für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsimmobilien gewährt werden. Bis zu 50000€ Kredit ab 0,75% Zinsen könnte es für Umbauten geben, die Barrieren mindern. (Stand August 2018) Dieses Geld von der Bundesregierung wird die über die KfW vergeben. Auch von den Bundesländern, zum Beispiel Niedersachsen und Brandenburg, gibt es Fördermittel für seniorengerechte Umbauten (Handelsblatt, 2018b). Die Pflegestützpunkte sollten auch zu solchen Förderprogrammen beraten können.
Mehr zu Umbaumaßnahmen ...
Pflegende Angehörige
Wer einen pflegebedürftigen Familienangehörigen versorgt, erbringt täglich Höchstleistungen! Nicht selten führt das zu körperlicher und psychischer Überlastung. Das Gefühl ständig in Bereitschaft sein zu müssen und immer weniger soziale Kontakte außerhalb der Pflegeverantwortung zu haben, geht an die Substanz. Eigentlich täglich irgend etwas für die Pflegebedürftigen tun zu müssen, lässt kaum Zeit und Energie für eigene Interessen. Die gesellschaftliche Bedeutung der familialen Pflege macht eine Zahl aus England deutlich: über 10% der Gesamtbevölkerung leisten regelmäßig pflegerische Hilfen für Verwandte oder Bekannte (Marsh, 2018). Ein Beispiel: Aus dem Tagebuch einer pflegenden Angehörigen (Romana, 2016).
Im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) werden Beschäftigte regelmäßig zur Qualität der Arbeit befragt. 2017 ging es auch um die Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung und Erwerbsarbeit. „Dabei kam heraus, dass jeder elfte Beschäftigte neben seiner beruflichen Tätigkeit eine oder sogar mehrere Personen zu Hause pflegt, was zu Problemen führt. Teilzeit würde zwar helfen, doch dann entstehen finanzielle Lücken. Überwiegend Frauen und ältere Beschäftigte übernehmen die Pflegeverantwortung in der Familie. Im Durchschnitt kostet sie das 13,3 Stunden pro Woche.“ (VerDi, 2018) Diese Zahlen unterstreichen die gesellschaftliche Bedeutung der Leistungen pflegender Angehöriger.
Wenn jemand neu akut pflegebedürftig wird, können nahe Angehörige Anspruch auf Arbeitsbefreiung (bis 10 Tage) haben. Es gibt auch gesetzliche Regelungen zur teilzeitlichen Befreiung von der Arbeit bis zu 24 Monaten. Für die Begleitung Angehöriger in der letzten Lebensphase wurde ebenfalls ein Rechtsanspruch geschaffen. [... mehr zur Pflegezeit]
Über ein Rahabilitationsangebot: Auszeit für pflegende Angehörige. Eine Internetsuche nach Pflegehotel bringt zig Treffer ... die Qualität der Angebote schwankt aber sehr.
Die pflegenden Angehörigen genießen weitgehenden Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Von dort gibt es einen Tipp gegen Überforderung: „Nutzen Sie frühzeitig die Beratungsangeote der Pflegestützpunkte, der Verbraucherzentralen, der Pflegekassen, der Wohlfahrtverbände oder anderer Einrichtungen, um sich ausführlich über Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.“ (DGUV, 2018, Seite 8)
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Beratung
Viel zu wenig genutzt werden die Möglichkeiten der Pflegeberatung (MAZ, 2018). Wer Leistungen zum Pflegegrad 1 bekommt, darf (muss aber nicht) zwei mal im Jahr Pflegeberatung in der eigenen Wohnung in Anspruch nehmen. Meistens werden solche Beratungen von ambulanten Pflegediensten durchgeführt. Häufige Themen sind Hilfsmittel wie Badelifter oder Transferhilfen. Oft geht es auch um rückenschonende Hebetechniken oder Möglichkeiten der Schmerztherapie. (Haben Sie Fragen zu „Mophium“? Oft ist ein persönliches Gespräch mit einer Pflegefachperson hilfreicher, als Infoblätter wie dieses.)
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um etwas über Tricks und Unterstützungsleistungen zu erfahren, die Ihnen den Alltag erleichtern und Risiken mindern können. Zum Beispiel: Wer bei jedem Gang durch die Wohnung sturzgefährdet ist, könnte jedes mal von einer Pflegeperson begleitet werden. Vielleicht reicht es aber aus einen Rollator zu nutzen, um der Sturzgefahr zu begegnen. Vielleicht sind auch eMobil oder Rollstuhl passende Hilfsmittel. Dann muss eine Pflegeperson oft noch nicht einmal beim Umsetzten zwischen Sofa und Gefährt unterstützen. Scooter oder eMobile können in Wohneinrichtungen zu Problemen mit der Hauswirtschaft und/oder Mitbewohner*innen führen. (rhw, 2018) Zum Beispiel: 2018 sind elektrische Antriebe für Fahrräder weit verbreitet. Jetzt macht sich ein junges Unternehmen an die Arbeit, um Rollatoren mit Hilfsmotor zu vermarkten. Leider sind die noch ziemlich teuer.
[Mehr zur Pflegeberatung ...]
Widerspruch
Über einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad wird von der Pflegekasse beschlossen. Über diese Entscheidung werden Sie schriftlich informiert (Briefkasten im Auge behalten!). Mit diesem Bescheid verschicken die Pflegekassen auch eine Kopie des Gutachtens. Wenn Sie mit der Entscheidung unzufrieden sind, sollten Sie das Gutachten des MDK genau lesen. Darin wird Schritt für Schritt gezeigt, wie die Empfehlung zum Pflegegrad zu stande kam. Sie können gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Dazu können wir Sie individuell beraten.
Die Bundesregierung will die Umsetzung der Pflegereformen der Jahre 2012 bis 2017 systematisch wissenschaftlich begleiten lassen. Die Studie solle vor allem die Frage untersuchen, „inwieweit die beabsichtigten Wirkungen vor allem des zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetzes eingetreten seien. Überprüft würden dabei alle beteiligten Akteure, um eventuelle Optimierungs- und Anpassungsmöglichkeiten auszuloten.“ (Millich, 2017)
⇒ Pflegegrad 2
⇒ Pflegegrad 3
⇒ Pflegegrad 4
⇒ Pflegegrad 5
Allgemeine Informationen zu den Pflegegraden.
Quellen:
– Allgemeine Zeitung, 2016
– Augsburger Allgemeine, 2018a
– BRi, 2016
– Büscher, Andreas, Pressemeldung der HS Osnabrück, 2019
– Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), 2018a
– Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), 2018
– Handelsblatt, 2018b
– kobinet, 2018
– Mannheimer Morgen, 2018
– Märkische Allgemeine (MAZ) 2018
– MDR, 2019a
– Millich, 2017
– Müller, Benedikt (2018)
– Rheinische Post, 2018a
– rhw Management (Fachzeitschrift für die Hauswirtschaft), 2018
– Romana, Tagebuchschreiberin und pflegende Angehörige (2016)
– Sonntagsblatt, 2018
[ausführliche Quellenangaben]