Überleitung:
Pflegestufen ⇒ Pflegegrade
Im Dezember 2016 bezogen etwa 2.900.000 Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung (DESTATIS, 2017). Bei Ihnen wurde, „ohne neuerliche Begutachtung automatisch zum 1. Januar 2017 in das neue System der Pflegegrade übergeleitet. Ab Januar 2017 wurden die geänderten Zahlungen automatisch berechnet und ausgezahlt.
Es gilt die Formel: Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen erhalten den nächst höheren Pflegegrad. So erhalten Menschen mit Pflegestufe I nach der Überleitung Pflegegrad 2“ (blaue Pfeile). Personen denen die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt wurde „kommen automatisch in den übernächsten Pflegegrad: ... Pflegestufe 0 wird in Pflegegrad 2“ übergeleitet (grüne Pfeile).
„Gleichzeitig stellt das Gesetz niemanden schlechter, der bisher schon Leistungen bezieht.“ (Bestandsschutz). Im November 2017 weist Ulrike Mascher (VdK) darauf hin, dass Pflegebedürftige, die mit vor allem körperlichen Einschränkungen leben, mit den Pflegegraden möglicherweise weniger Leistungen bekommen, als nach dem alten System. Hinzu komme, dass die Ansprüche auf Leistungen zwar erweitert wurden, es sei aber an vielen Orten nicht möglich Anbieter für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Hauswirtschaft oder Betreuung zu finden. (Pokraka, 2017)
Stationäre Versorgung
Wer im Altenheim wohnt muss einen Eigenanteil zahlen. Auch hier greift der Bestandsschutz. Es kann also für die Pflegebedürftigen und ihre Familien nicht teurer werden.
Für Menschen, die in einem Altenheim leben, zahlen die Pflegekassen einen Zuschuss zu den Pflegekosten direkt an die Einrichtungen. Die meisten Beträge werden ab 2017 erhöht, so dass die Häuser (fast immer) zur Versorgung der Pflegebedürftigen ab 2017 mehr Geld einplanen können. Leider gibt es bei den Leistungen an die Altenheime keinen Bestandsschutz. In der Tabelle sind die beiden Konstellationen markiert, die geringere monatliche Zahlungen mit sich bringen (BMG 2016c, Seite 19; Graber-Dünow 2017). Eine Anfrage beim Patientenbeauftragten brachte den Hinweis, dass auch in Zukunft die Kostenträger zu finanzieren hätten, was wirtschaftlich nachvollziehbar ist und von den Heimen in die Pflegesatzverhandlungen eingebracht wird. Einrichtungen, die durch die geminderten Zahlungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, könnten um einen vorgezogenen Termin für die turnusgemäßen Pflegesatzverhandlungen nachsuchen (§85 (7) SGB XI ⇗).
Es sind in einzelnen Fällen Schwierigkeiten zu erwarten, in denen die politisch zugesagte Bestandsgarantie eingeklagt werden muss.
Wer noch in 2016 einen Antrag gestellt hat, wird, auch wenn die Begutachtung erst im Jahr 2017 durchgeführt wird, „nach dem alten System begutachtet.“ (VdK, 2016b)
Nach 10 Monaten mit den Pflegegraden melden die Gesundheitsbehörden Hamburgs im November 2017: „Deutlich mehr Personal in Hamburgs Pflegeheimen“ und begründen das mit den zusätzlichen Ressourcen, die die Umstellung auf Pflegegrade mit sich gebracht hätten.
2016 als es noch die Pflegestufen gab, wurden von den Pflegekassen etwa 1 Mrd € an die Rentenversicherung überwiesen. 2017, im ersten Jahr mit den Pflegegraden, flossen mehr als 1,5 Mrd € um die Renten von pflegenden Angehörigen aufzubessern. (Handelsblatt, 2018) Auch hier zeigt sich die große gesellschaftliche Bedeutung der Leistungen pflegender Angehöriger.
Hinweise zu den Copyrights der beiden Grafiken.
Quellen:
– BMG, 2015
– BMG, 2016a
– BMG, 2016b
– BMG, 2016c
– Caritas in NRW, 2016
– Der Paritätische, 2016
– DESTATIS, 2017
– Deutschlandfunk (DLF), 2016a
– FAZ, 2016
– Graber-Dünow, 2017
– hamburg.de, 2017
– Handelsblatt, 2018
– Pokraka, Daniel (2017)
– VdK, 2016
– VdK, 2016b
[ausführliche Quellenangaben]