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Stichwort | Rentenversicherung für Angehörige

Für pflegende Angehörige, aber auch pflegende Bekannte oder Nachbarn, die „keine oder nur geringe finanzielle Zuwendungen“ erhalten, kann die gesetzlichen Pflegeversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen*. Dabei wird auf der Basis der Angaben von Pflegebedürftigen und Angehörigen geschätzt, in welchem zeitlichen Umfang die Pflegeperson hilft. Die auf Dauer nötigen Wochenstunden sind eine Berechnungsgröße. Als zweites spielt der Pflegegrad eine Rolle. Daraus ergeben sich Beiträge, die die Pflegekasse an die Rentenversicherung überweist.
Anders ausgedrückt: Es wird so getan, als ob die Pflegeperson Arbeitseinkommen zwischen 600€ und 3100€ bekommen hätte. Entsprechende wird in die Rente eingezahlt. (Sell, 2021a)

Voraussetzungen

Dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
– Den Pflegebedürftigen wurde mindestens Pflegegrad 2 zugestanden.
– Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen.
– Es werden für die pflegerischen Hilfen bei ein oder mehreren Pflegebedürftigen regelmäßig mehr als 10 Stunden pro Woche, an zwei verschiedenen Tagen aufgewendet. Das bezieht sich sowohl Hilfen bei der Körperpflege als auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, wie zum Beispiel Flur putzen, Besorgungen machen oder beim Papierkram helfen.
– Die Pflegeperson darf nicht mehr als 30 Stunden/Woche berufstätig sein.

Wer selbst „Vollrente“ bezieht, hat keinen Anspruch auf die Beitragszahlungen der Pflegeversicherung. Anders ist das bei „Teilrente“ - dann wird gezahlt. Insbesondere Frauen, die selten durchschnittliche Rentenansprüche haben, können profitieren - Es sind auch 99.99% Teilrenten möglich. (vdk, 2023b)
Logisch ist: Die Pflegekasse kann die Rentenbeiträge nur zahlen, wenn bekannt ist, wer pflegt. Dazu muss die Pflegekasse verständigt werden. Wenn der MDK zur Begutachtung kommt, wird auch nach den Namen der Pflegepersonen gefragt und der zeitliche Umfang der pflegerischen Hilfen dokumentiert. Nutzen Sie diese Gelegenheit! Sie können aber jederzeit die Pflegekasse schriftlich darüber informieren, dass Sie bei einem pflegebedürftigen Menschen insgesamt mehr als 10 Stunden pflegerische Hilfen leisten. Wichtig: Falls Sie bei mehreren Pflegebedürftigen helfen, werden die Zeiten addiert. Es ist oft so, dass der Aufwand für die Pflege im Laufe der Zeit steigt. Dann sollten sie die Pflegekasse informieren, damit die Zahlungen gegebenenfalls erhöht werden.
Die Formulare, die Sie dann von der Pflegekasse erhalten, sind nicht leicht zu verstehen. Gehen sie zu einer Beratungsstelle der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt. Dort kann Ihnen beim Ausfüllen geholfen werden.

2016 als es noch die Pflegestufen gab, wurden von den Pflegekassen etwa 1 Mrd € an die Rentenversicherung überwiesen. 2017, im ersten Jahr mit den Pflegegraden, flossen mehr als 1,5 Mrd € um die Renten von pflegenden Angehörigen aufzubessern. (Handelsblatt, 2018) Auch hier zeigt sich die große gesellschaftliche Bedeutung der Leistungen pflegender Angehöriger.

Wieviel Rente könnte es geben?

Wer 12 Monate einem Pflegebedürftigen hilft (und die Voraussetzungen erfüllt) stockt die gesetzliche, monatliche Rente bei
Pflegegrad 2 zwischen 5,57€ und 8,34€ auf.
Pflegegrad 3 zwischen 8,87€ und 13,29€ auf.
Pflegegrad 4 zwischen 14,44€ und 21,63€ auf.
Pflegegrad 5 zwischen 30,90€ und 20,63€ auf.
(Stand 2021; DRV, 2021a)
2020 bringt das für jedes Jahr in dem Gepflegt wurde zwischen 6€ und 32€ mehr pro Rentenmonat. (Sell, 2021a)
2017 gab es für ein Jahr Hilfen bei Pflegegrad 2 mindestens 5,40€ und bei Pflegegrad 5 höchstens 29,86€ monatlich mehr (Stand 2017).
2018 veröffentlichte das Handelsblatt dazu einige Überlegungen. Fazit: Wer die Arbeitszeit wegen Pflegeverpflichtungen reduziert, verzichtet nicht nur in der Gegenwart auf Einkommen, sondern wird auch eine geringere gesetzliche Rente bekommen. (Handelsblatt, 2018c)

Und Rentner*innen?

Grundsätzlich können Menschen die schon eine Vollrente bekommen, von diesen Leistungen nicht profitieren. Das scheint unfair. Jemand hat einen Dreh gefunden, um das „eigentlich geschlossene Rentenkonto“ wieder zu öffnen. Die Flexi Rente macht's möglich. (Burstädter Zeitung, 2019 ⇗) Gudrun Born hat 2018 eigene Berechnungen zu diesem Modell angestellt ⇗. Deutlich wird schnell: das ist nicht leicht zu verstehen. Lassen Sie sich gründlich beraten!

Pflegende Angehörige sind während der Pflege über die Pflegekasse in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. [Mehr zur Unfallversicherung für Angehörige].
Allgemein:
Wie sind pflegende Angehörige sozial abgesichert? ⇗, Artikel auf www.vdk.de vom 27. Juni 2017 (Link geprüft am 10. Mai 2019)
Rente für pflegende Angehörige: Höhere Rentenansprüche seit 2017 ⇗, Artikel auf www.test.de (Link geprüft am 27. August 2019)


* Auch hier gibt es für Kundschaft der privaten Kranken- und Pflegeversicherung ähnliche Leistungen.


Quellen:
– Born, Gurdrum, 2018
– Burstädter Zeitung 2019
– Deutsche Rentenversicherung Angehörige pflegen: Wir belohnen Ihren Einsatz ⇗ (Infoseiten zum Thema; Link geprüft am 24. Januar 2019)
Rente für Pflegepersonen pdf Logo, Merkblatt der Rentenversicherung (Stand Juni 2017; Link geprüft am 24. Januar 2019)
– Deutsche Rentenversicherung (DRV), 2021a: Pflege von Angehörigen lohnt sich auch für die Rente ⇗, Infoseite der Deutschen Rentenversicherung
– Handelsblatt, 2018
– Handelsblatt, 2018c
– Sell, Stefan (2021a): Wie hoch ist der Rentenanspruch aus den Zahlungen der Pflegekassen für pflegende Angehörige? ⇗
– VdK (2023b): „Technische Probleme bei der Teilrente“, in: VdK Zeitung, Ausgabe Juni 2023, Berlin, Seite 6
[ausführliche Quellenangaben]

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Letzte Aktualisierung: 22.12.2023