Pflegegrad.info
PFLEGEGRAD.INFO

--WERBUNG--


Zur Vorlesefunktion

Stichwort | Kurzzeitpflege

Wer pflegebedürftig ist und zu Hause lebt, ist in der Regel darauf angewiesen, dass Angehörige oder Freunde helfen. Fallen diese Pflegepersonen aus, kann es schwierig werden: das Duschen findet nicht mehr statt, der Kühlschrank leert sich und niemand sieht im Briefkasten nach.
Oft ist jemand nach einem Krankenhausaufenthalt nicht in der Lage wieder allein zu Hause klar zu kommen – es geht aber aufwärts. So ist absehbar, das in wenigen Wochen selbständiges Leben wieder möglich sein wird.
Für solche und ähnliche Situationen wurde Kurzzeitpflege erfunden. Die Pflegekasse kann Kosten für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege bezuschussen. Hierfür stehen ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 maximal 1774€ pro Jahr zur Verfügung. Alle Pflegebedürftigen ab „Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125€ pro Monat, also bis zu 1500€ pro Jahr, einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.“ (BMG, 2023e, Seite 118) Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigen bereits sechs Monate lang zu Hause gepflegt wurden.
Was im Kalenderjahr vom Budget der Verhinderungspflege (1.612€) nicht verbraucht wurde, kann ganz für Kurzzeitpflege verwendet werden. (DAlzG, 2020b)
„Während der Kurzzeitpflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte“ des Pflegegelds gezahlt. (Seite 9, BMG, 2020a)

Bei Fragen können Sie sich von Ihrer Pflegekasse oder in einem Pflegestützpunkt beraten lassen.

Im November 2017 weist Ulrike Mascher (VdK) darauf hin, dass mit der Einführung der Pflegegrade die Ansprüche auf Leistungen zwar erweitert wurden, es sei aber an vielen Orten nicht möglich Anbieter für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Hauswirtschaft oder Betreuung zu finden. (Pokraka, 2017) Diese Schwierigkeiten werden im Februar 2019 vom Bayerischen Rundfunk mit ein Bericht über die Situation der Kurzzeitpflege in Ingolstadt bestätigt.
In Berlin wurde im Herbst 2019 ein Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege diskutiert. Wie schwierig derlei umzusetzen wäre, und wie verschlungen die Wege in den pflegepolitischen Debatten sind, beschreibt Stefan Sell (2019e).
VdK-TV: Pflegeleistungen: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ⇗, Episode vom 6. März 2017 (Link geprüft am 26. Januar 2019)
Die Stiftung Warentest bietet eine Tehmenseite: Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Entlastung, wenn nichts mehr geht ⇗ (Stand Juni 2018; Link geprüft am 21. Juli 2020).


Quellen:
– Bayerischer Rundfunk, 2019a
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2020a: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Broschüre)
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2023e: Ratgeber Pflege pdf Logo, Broschüre
– Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), 2020b: Informationsblatt 8 | Die Pflegeversicherung ⇗
– Pokraka, Daniel (2017)
– Sell, Stefan (2019e): Ein Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege. Ein weiteres Lehrstück aus dem mehrfach überforderten Pflege-System ⇗
– Stiftung Warentest, 2018
[ausführliche Quellenangaben]

👍 Empfehlen Sie uns weiter:
✍︎ Link per eMail schicken
✍︎ Teilen Sie diesen Artikel mit WhatsApp Logo

📰 Unsere
✍︎ Nachrichten aus der Pflege ...
✍︎ als RSS Feed rss Logo lesen.

--Werbung--

Altenheim | Angehörige | Antrag | Assessment | Begutachtung | Beratung | Begutachtungsrichtlinien (BRi) | Betreutes Wohnen | Betreuung | Bestandsschutz | Demenz | Eigenanteil | Einkommensteuer | Elternunterhalt | Entlastungsbetrag | Expertenstandards | Gesamtpunktwert | Gutachten | Hausnotruf | Heimaufsicht | Hilfsmittel | Kinder | Kinderlosenzuschlag | Kombinationsleistungen | Kurzzeitpflege | MDK | Leistungen | Merkmale | Modul | Pflegegeld | Pflegegrade | Pflegehilfsmittel (40€) | Pflegenoten | Pflegepauschabetrag | Pflegestufe | Pflegestützpunkt | Pflegezeit | Qualitätsberichte | Rentenversicherung | Sachleistungen | SGB XI | Überleitung | Umbaumaßnahmen | Unfallversicherung | Verhinderungspflege | Wohnumfeld | Widerspruch | Zeitkorridore | Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125€)




Folgen Sie uns auf   mastodon: @Pflege42  |  icon  |  Datenschutzschutzerklärung  |  Impressum
Letzte Aktualisierung: 22.12.2023