Pflegegrad.info
PFLEGEGRAD.INFO

--WERBUNG--


Zur Vorlesefunktion

Nachrichten aus der Pflege | 17. Dezember 2023

Was ändert sich 2024 beim Pflegegeld?

Seit Jahren warten die Pflegebedürftigen darauf, dass die Leistungen der Pflegekassen erhöht werden. Ab 2024 gibt es rund 5% mehr bei Pflegegeld und Sachleistungen (BMG, 2023f). Das bleibt weit hinter einen Inflationsausgleich zurück.
Im Bundestag wird diskutiert, dass die Leistungen 2025 in einem weiteren Schritt erhöht werden sollen. Vielleicht wird das Pflegegeld, zusammen mit allen „anderen Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse auch, alle drei Jahre an die Preisentwicklung in Deutschland angepasst. Das erste Mal voraussichtlich zum 1. Januar 2028.“ (AOK, 2023)
Eine solche Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung wird seit 1995 diskutiert.

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird zum 1. Januar 2024 automatisch erhöht. Die Pflegebedürftigen müssen nicht aktiv werden.
Pflegegrad 1: weiter kein Anspruch auf Pflegegeld
Pflegegrad 2: 332€ (statt bislang 316€)
Pflegegrad 3: 573€ (statt bislang 545€)
Pflegegrad 4: 765€ (statt bislang 728€)
Pflegegrad 5: 947€ (statt bislang 901€)
Mehr zum Pflegegeld lesen

Sachleistungen

Die Sachleistungen werden zum 1. Januar 2024 automatisch erhöht. Die Pflegebedürftigen müssen nicht aktiv werden.
Pflegegrad 1: weiter kein Anspruch auf Sachleistungen
Pflegegrad 2: 761€ (statt bislang 724€)
Pflegegrad 3: 1432€ (statt bislang 1363€)
Pflegegrad 4: 1778€ (statt bislang 1693€)
Pflegegrad 5: 2200€ (statt bislang 2095€)
Mehr zu Sachleistungen lesen

Eigenanteil

Zum 1. Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mehr Unterstützung beim pflegbedingten Eigenanteil, der in Altenheimen (vollstationären Pflegeeinrichtungen) zu zahlen ist.
Bis 12 Monate: 15% (statt bislang 5%)
Bis 24 Monate: 30% (statt bislang 25%)
Bis 36 Monate: 50% (statt bislang 45%)
Über 36 Monate: 75% (statt bislang 70%)
Die Abrechnung soll direkt zwischen Pflegeeinrichtung und Pflegekasse erfolgen. Unklarheiten, können Sie direkt mit der Pflegeeinrichtung klären.
Mehr zum Eigenanteil lesen

 

Quellen:
– AOK, 2023: So erhöhen sich die Pflegeleistungen ab Januar 2024, Artikel auf www.aok.de
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2023f: Das ändert sich 2024 in Gesundheit und Pflege, Pressemitteilung vom 15. Dezember 2023 (Link geprüft am 15. Dezember 2023)
[ausführliche Quellenangaben]

Empfehlen Sie uns weiter:
✍︎ eMail schicken

726. Nachricht aus der Pflege
[frühere Nachrichten]

Unsere
Nachrichten aus der Pflege als
RSS Feed rss Logo lesen.


--Werbung--


Altenheim | Angehörige | Antrag | Begutachtung | Begutachtungsrichtlinien (BRi) | Beratung | Eigenanteil | Entlastungsbetrag (125 €) | Geldleistungen | Hausnotruf | Kinderlosenzuschlag | Kombinationsleistungen | Modul | Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegehilfsmittel (40€) | Pflegenoten | Pflegepauschabetrag | SGB XI | Sachleistungen | Umbaumaßnahmen | Verhinderungspflege | Widerspruch | Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen



Folgen Sie uns auf   mastodon: @Pflege42  |  icon  |  Datenschutzschutzerklärung  |  Impressum
Letzte Aktualisierung: 17.12.2023