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Wie viel Geld gibt es 2026?

FAQ | Häufig gestellte Fragen

Für Menschen mit Pflegegrad gibt es zahlreiche, verschiedene Arten von Unterstützung. In fast jedem Jahr wird an diesem Leistungskatalog etwas „reformiert”: Voraussetzungen werden umgestaltet, Zahlungen werden erhöht oder die Auszahlungmodalitäten geändert. Auch 2026 gibt es einige Neuerungen.
2026 gibt es weder mehr Pflegegeld, noch werden die Sachleistungen erhöht. Entlastungsbetrag wie auch der Anspruch auf Erstattung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln oder die Zahlungen bei Umbaumaßnahmen bleiben unverändert.
Für einige pflegende Angehörige gibt es bei den Beiträgen zu den Sozialversicherungen leichte Verbesserungen.

 bis 2025 ab 2026
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen
(monatlich bis zu ...)
  Grad 2: 188,07€
Grad 3: 299,53€
Grad 4: 487,60€
Grad 5: 696,57€
  Grad 2: 198,62€
Grad 3: 316,32€
Grad 4: 514,94€
Grad 5: 735,63€
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen
(monatlich)
  Grad 2 bis 5:
48,69€
  Grad 2 bis 5:
51,42€
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit
(monatlich bis zu ...)
  Grad 1 bis 5:
KV: 213,46€
PV: 44,94€
  Grad 1 bis 5:
KV: 230,71€
PV: 47,46€

Kommentar: Auch 2026 konnte die Bundesregierung nur ein Pflegereförmchen in Kraft setzen. Bei den grundsätzlichen Fragen zur Sicherung der pflegerischen Versorgung wird auch nach mehr als 30 Jahren nur gesprochen und nicht gemacht.

Quellen: BMG 2025b; BMG 2025c


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Letzte Aktualisierung: 28.12.2026