Stichwort | Wichtige Leistungen
Einige der regelmäßigen Leistungen, die für die Pflegegrade geplant wurden:
Pflegesachleistung (monatlich), Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (monatlich), Leistungen der Verhinderungspflege, bis zu 42€/Monat für Pflegehilfsmittel, Zahlungen bei Umbaumaßnahmen, Leistungen bei Kurzzeit– und vollstationärer Pflege, Zahlungen für Hauswirtschafts- oder Betreuungsleistungen. Unter Umständen werden Sozialversicherungsbeiträge (auch Unfallversicherung) für die Pflegepersonen gezahlt. Wenn „nur“ Pflegegrad 1 bewilligt wurde, stehen nur stark eingeschränkte Leistungen zur Verfügung.
Für eine Umbaumaßnahme, die den Alltag der Pflegebedürftigen oder der Pflegenden erleichtern, wird ab 2025 bis zu 4180€ (zuvor 4000€) gezahlt.
Mehr zu den Änderungen ab 2025 lesen.
Vollständige Liste mit den Leistungen nach SGB XI.
Quellen:
BMG, 2015
BMG, 2016
– Verbraucherzentrale (VZ), 2024a: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick
[ausführliche Quellenangaben]