Was ändert sich bei Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ab 1. Juli 2025?
FAQ | Häufig gestellte Fragen
Die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege werden ab dem 1. Juli 2025 zu einem „gemeinsamen Jahresbetrag”. Damit kann die Unterstützung der Pflegekasse deutlich flexibler eingesetzt werden.
Ab Mitte 2025 kann die Pflegekasse Kosten für bis zu acht Wochen Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege bezuschussen. Hierfür stehen ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 dann maximal 3539€ pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Vorsicht:
Die Erfahrung lehrt, dass die Bürokrat*innen bei den Pflegekassen einige Monate brauchen, um solche Änderungen im Alltag der Einzelfallentscheidungen umsetzen zu können. Lassen Sie sich von Pflegediensten, Pflegestützpunkten oder Ihrer Pflegekasse rechtzeitig beraten.